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   LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19   

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https://dejure.org/2019,60677
LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19 (https://dejure.org/2019,60677)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.08.2019 - 7 Ta 72/19 (https://dejure.org/2019,60677)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. August 2019 - 7 Ta 72/19 (https://dejure.org/2019,60677)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.06.2015 - 10 AZB 17/15

    Kostenfestsetzungsbeschluss - materiell-rechtliche Einwendungen

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19
    Deswegen will das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich materiell-rechtliche Einwendungen gegen einen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt wissen, es sei denn, es handele sich um Einwendungen, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weiteres klären lassen, etwa weil sie unstreitig sind oder vom Rechtspfleger im Festsetzungsverfahren ohne Schwierigkeiten aus den Akten ermittelt werden können (vgl. BAG vom 30.06.2015, 10 AZB 17/15; LAG Köln vom 06.11.2017, 11 Ta 228/17).

    Mit der in jeder Hinsicht substanzlosen und nicht näher erläuterten Rüge des § 138 BGB ist der Kläger schon deshalb ausgeschlossen, weil es sich dabei um eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den Kostenerstattungsanspruch handelte (vgl. BAG vom 30.06.2015, 10 AZB 17/15; LAG Köln, 11 Ta 228/17 vom 06.11.2017).

  • LAG Köln, 01.02.2018 - 7 Sa 557/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19
    Der konkrete Bezug zum Berufungsverfahren 7 Sa 557/17 ergibt sich aus der Kostenaufstellung selbst sowie aus den dort aufgeführten Daten einschließlich des Datums des Verhandlungstermins und der Bezugnahmen auf die Schriftsätze.

    Insgesamt hat der Kläger dadurch, dass sich die Beklagte im Berufungsverfahren 7 Sa 557/17 nicht von einem Rechtsanwalt, sondern vom hat vertreten lassen, 554, 10 EUR an Kosten erspart.

  • LAG Köln, 06.11.2017 - 11 Ta 228/17

    Kostenfestsetzung; materiell-rechtliche Einwendungen

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19
    Deswegen will das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich materiell-rechtliche Einwendungen gegen einen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt wissen, es sei denn, es handele sich um Einwendungen, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weiteres klären lassen, etwa weil sie unstreitig sind oder vom Rechtspfleger im Festsetzungsverfahren ohne Schwierigkeiten aus den Akten ermittelt werden können (vgl. BAG vom 30.06.2015, 10 AZB 17/15; LAG Köln vom 06.11.2017, 11 Ta 228/17).

    Mit der in jeder Hinsicht substanzlosen und nicht näher erläuterten Rüge des § 138 BGB ist der Kläger schon deshalb ausgeschlossen, weil es sich dabei um eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den Kostenerstattungsanspruch handelte (vgl. BAG vom 30.06.2015, 10 AZB 17/15; LAG Köln, 11 Ta 228/17 vom 06.11.2017).

  • LAG Köln, 02.09.2019 - 7 Ta 71/19

    Kostenfestsetzung; agv comunity e. V.; Abrechnung auf Zeitstundenbasis;

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19
    Parallelsache zu 7 Ta 71/19 vom 02.09.2019.

    Die Beklagte hat dem in § 12a Abs. 2 ArbGG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken bereits von sich aus dadurch Rechnung getragen, dass sie die von ihr zur Festsetzung angemeldeten, vom in Rechnung gestellten Kosten für Tätigkeiten, die bei der Vertretung durch einen Anwalt von dessen RVG-Gebühren abgedeckt gewesen wären, auf die Höhe dieser Anwaltsgebühren gedeckelt hat (vgl. insbesondere das Parallelverfahren 7 Ta 71/19, aber auch die im vorliegenden Verfahren im Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten vorgenommene Vergleichsrechnung).

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19
    Das OVG NRW spricht von einer " typisierenden Betrachtungsweise " oder an anderer Stelle von einer " typisierenden Plausibilitätskontrolle " (vgl. BGH vom 25.10.2011, VIII ZB 93/10 m. w. N.; Jaspersen in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand 01.12.2018, § 104, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 1 E 685/18

    Unterfallen der Kosten für die Prozessvertretung durch einen bevollmächtigten

    Auszug aus LAG Köln, 29.08.2019 - 7 Ta 72/19
    Zur Überzeugung des Beschwerdegerichts kann es keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass die Prozessvertretung von Mitgliedsunternehmen vor den Arbeitsgerichten im Sinne von § 3 Nr. 4 a) der Satzung zu den ureigenen " Leistungen des Rechtsservices " gehört, auch wenn der terminius technicus " Rechtsservice " als solcher in der Satzung nicht gesondert definiert wird (wie hier: OVG NRW vom 18.06.2019, 1 E 685/18).
  • BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20

    Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Da das Gesetz die Vertretung durch eine Vereinigung von Arbeitgebern zulässt (§ 11 Abs. 4 Satz 2 iVm. § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG) und die Bestimmungen in § 64 Abs. 6, § 72 Abs. 5 ArbGG uneingeschränkt auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung verweisen, kann eine Partei, zu deren Gunsten eine Kostenentscheidung ergangen ist, im Regelfall die Aufwendungen, die ihr durch die Beauftragung eines Arbeitgeberverbands entstanden sind, im Wege der Erstattung geltend machen (vgl. GK-ArbGG/Schleusener § 12a Rn. 85; GMP/Germelmann/Künzl ArbGG 9. Aufl. § 12a Rn. 40; Hauck/Helml/Biebl/Helml ArbGG 4. Aufl. § 12a Rn. 18; Schwab/Weth/Vollstädt ArbGG 5. Aufl. § 12a Rn. 55; ebenso LAG Köln 29. August 2019 - 7 Ta 72/19 - unter 3 b der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2024 - 26 Ta 6081/23

    Erstattungspflicht - Reisekosten eines Verbandsvertreters -

    Da das Gesetz die Vertretung durch eine Vereinigung von Arbeitgebern zulässt (§ 11 Abs. 4 Satz 2 iVm. § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG) und die Bestimmungen in § 64 Abs. 6, § 72 Abs. 5 ArbGG uneingeschränkt auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung verweisen, kann eine Partei, zu deren Gunsten eine Kostenentscheidung ergangen ist, im Regelfall die Aufwendungen, die ihr durch die Beauftragung eines Arbeitgeberverbands entstanden sind, im Wege der Erstattung geltend machen (ebenso LAG Köln 29. August 2019 - 7 Ta 72/19, zu Nr. 3 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 08.04.2020 - 13 Ta 456/18

    Kostenerstattung; Verbandsvertreter

    Das ist nach Auffassung der Beschwerdekammer zu bejahen (so auch LAG Köln 29.08.2019 - 7 Ta 72/19 - n.v.; a. A. - möglicherweise aber auch lediglich für Gebühren nach dem RVG - BAG 18.11.2015 - 10 AZB 43/15 - NZA 2016, 188 RN 25).
  • LAG Düsseldorf, 08.04.2020 - 13 Ta 457/18

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Arbeitgeberverbands RVG-Gebühren als Grenze

    Das ist nach Auffassung der Beschwerdekammer zu bejahen (so auch LAG Köln 29.08.2019 - 7 Ta 72/19 - n.v.; a. A. - möglicherweise aber auch lediglich für Gebühren nach dem RVG - BAG 18.11.2015 - 10 AZB 43/15 - NZA 2016, 188 RN 25).
  • VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697

    Kostenfestsetzung - Vertretung durch Arbeitgeberverband als zweckentsprechende

    Ergänzend werde in Kopie eine Entscheidung des LAG Köln vom 29. August 2019 (Az.: 7 Ta 72/19) vorgelegt, die sich ebenfalls mit den vorliegend aufgeworfenen Fragen auseinandersetze.
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